Worum geht es bei der Kassenmeldung?
Ab dem 01.01.2025 schreibt §146a der Abgabenordnung (AO) vor, dass alle elektronischen Aufzeichnungssysteme und Kassen bei der Finanzverwaltung angemeldet werden müssen.
Zudem besteht die Pflicht, auch Änderungen oder die Außerbetriebnahme einer Kasse der Finanzverwaltung zu melden.
Hier können Sie den Text der Abgabenordnung (AO) nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__146a.html
Welche Fristen gelten für die Kassenmeldung?
- Kassen, die vor dem 01.07.2025 angeschafft wurden, müssen spätestens bis zum 31.07.2025 angemeldet werden.
- Kassen, die ab dem 01.07.2025 angeschafft werden, sind innerhalb eines Monats nach der Anschaffung zu melden.
Wer ist für die Kassenmeldung verantwortlich?
Die Meldung kann entweder von Ihrem Steuerberater oder direkt von Ihnen als Steuerpflichtigem elektronisch vorgenommen werden.
Entscheiden Sie sich dafür, die Meldung selbst durchzuführen, nutzen Sie dafür das ELSTER-Portal der Finanzverwaltung.
Gibt es eine offizielle Anleitung oder Unterstützung?
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) stellt auf seiner Website eine Ausfüllanleitung sowie Hilfestellungen zur Meldung elektronischer Aufzeichnungssysteme gemäß §146a Abs. 4 AO über das ELSTER-Portal bereit.
Die Anleitung finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/FAQ-Ausfuellanleitung.html
Bundesfinanzministerium. Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO. Ein PDF dazu vom 30.06.2023.
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